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URBAR


Grundbuch des Mittelalters

Ein Urbar ist ein Verzeichnis über Besitzrechte eines Grundherrn und Leistungen seiner Grunduntertanen (Grundholden) und stellt eine bedeutende Rechtsquelle des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Lehnswesens dar. Abgeleitet wir der Begriff Urbar aus dem althochdeutschen „urberan“ bzw. aus dem mittelhochdeutschen „erbern“ und bedeutet soviel wie „hervorbringen“ oder „einen Ertrag bringen“. Bereits im Frühmittelalter beauftragten die Grundherren schreibkundige Personen, Verzeichnisse anzulegen, in denen sämtliche Abgaben, Dienste (Robath) und der Zehent von jedem Hof aufgelistet wurden.

Als Beispiel sei hier das Spitaler Urbar aus dem Jahr 1492 erwähnt. Da sich der Besitz des Stiftes durch Schenkungen, Neubrüche und Belehnung sehr oft änderte, veranlasste Dechant Urban von Weix (1462 bis 1496), dass im Jahre 1492 ein neues Urbar angelegt wurde. Zu diesem Zweck wurden die Untertanen einberufen und mussten eidlich aussagen. Das neue Urbar regelte den genauen Abgabetermin. Die meisten Abgaben, vor allem Geldabgaben, waren zu Georgy (23. April) zu leisten. Auch die verschiedenen Zehente, Getreide, Hühner, Eier, Käse, sind nach Menge und Art genau aufgelistet. Jeder Hof hatte auch unzählige Arbeiten für das Stift zu leisten – Robath genannt.

„Madtag, egktag, widtag, heufuren oder krautpaunn“ – alle möglichen Dienste mussten die Bauern und Knechte leisten. Dazu kam noch „rechen, snitten, kornfurenn, tungen, habernpauen, tragern“. Sogar für den Salz- und Weintransport zum Stift mussten die Bauern ihre Ochsen mit Wagen zur Verfügung stellen. Swaighöfe, die nur sehr wenig Getreide anbauten, mussten einen Käsedienst leisten. Peter am Gausrabenhof zu Tompergau: „200 cas. aut (oder) 3 tal. 80 den. per 4 denn., 1 quart. sagiminis, eersmaltz“.

Grundherr konnte die Familie auf einer Burg oder einem Schloss sein. Aber auch eine Pfarre, ein Stift oder eine Diözese, ja sogar eine landesfürstliche Stadtverwaltung konnte eine Herrschaft ausüben. Eine Herrschaft war Verwaltungsbehörde, zuständig für die Straßenerhaltung, öffentliche Ordnung, Marktaufsicht etc. Auch die Zivil- und niedrige Strafgerichtsbarkeit wurde von der Herrschaft geregelt und ausgeübt. Ebenso waren sie für Erbschaften, Todesfälle, Streitigkeiten sowie Beurkundungen zuständig. Gemeindeverwaltung, Notar, Finanzamt und Gericht lagen bei der Herrschaft in einer Hand. Dass eine Herrschaft kein geschlossenes geographisches Gebiet war, sondern sich aus vielen einzelnen Häusern, Höfen und Mautstellen zusammensetzt, lässt sich beispielsweise auch am Stodertal aufzeigen. Alle Höfe und Güter links der Steyr dienten zur Burg Klaus. Hier saßen die „Storche“ auf ihrer Burg oberhalb der Steyr. Hinterstoder (rechts der Steyr) und Vorderstoder hingegen waren dem Stift Spital am Pyhrn untertan und Zehent pflichtig. Die Besitzungen des Stiftes Spital reichten bis Wels, Grieskirchen, in die Wachau und in das steirische Ennstal, sogar bis in die Umgebung von Graz.

Der älteste nachweisliche Besitzstand aus dem Stodertal ist im Zehentregister des Klosters Kremsmünster aus dem Jahr 1299 verzeichnet, dieser enthält „in tanpergau 3 domus“. Bereits um 1300 erhielt der Landrichter Conrad von Volkensdorf die „Schwaige in der Tambergau“ zu lebenslanger Nutzung. Diese Schwaige umfasste sieben Lehen. Hans Krawarik verglich die Schwaige in der Tambergau mit dem Spitaler Urbar von 1492. Tatsächlich sind hier sieben Güter unter „Swaiger im Stoder“ angeführt. Diese Bauernhöfe, die nachweislich seit 700 Jahren bestehen, sind Georg am Painschlag, Steffl Snabl uunderm Prannt von der Salmeigut, Fritz vom Krattauerrgut, Gabriel vom Bruderhof, Panngretz Tennkh vom Peterhof zu Tampergau, Egkhatzhof zu Tampergau und als Verwaltungszentrum dieser „Swaigengüter“ Peter am Gausrabenhof zu Tompergau. Über 1.000 Stück Käse dienten diese sieben Bauern um 1500 nach Spital am Pyhrn. Bemerkenswert ist ebenfalls, dass bei den sieben Höfen bereits sechs verschiedene Almen angegeben werden. Der Peterhofer zinste von seiner Alm am Pernrigl und der Painschlager musste von der Aschingau einen Gelddienst leisten.

Urbar
Alle Bauernhöfe des Stodertales sind bereits im Urbar von 1492 verzeichnet. Sie müssen bereits seit Jahrhunderten bestanden haben. Eine ältere Aufzeichnung über den genauen Besitzstand des Stiftes gibt es leider nicht mehr. Die Besiedlung des Stodertales dürfte nach heutigem Wissensstand erst nach 1200 eingesetzt haben. Hartnid von Ort verpfändet 1293 seine Besitzungen zwischen Pyhrn und der Steyr dem Hospital. Bereits ein Jahr später wurde diese Pfändung in das Eigentum übertragen. Eine frühere Almnutzung kann man, nach verschiedenen Hinweisen, annehmen. Einige Huben lassen sich in den Grundbüchern des Hofamtes Spital sehr sicher feststellen. Welcher Hof im Stodertal der älteste oder erste ist, kann jedoch nicht genau gesagt werden.

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